Erste Anleitung zur Dichtheitsprüfung von Abwassersammelgruben/ Verfahrensweise im Umgang mit Abwasser in Kleingärten
Gesetzliche Grundlage (s. Anhang 1)
Abflusslose Sammelgruben in Kleingärten werden seit dem 05.01.2012 nach dem vereinfachten Verfahren auf Dichtheit geprüft.
Der Pächter des Kleingartens zeigt mit Abgabe eines hier anhängigen Antrags (s. Anhang 2) bei seinem Vereinsvorstand oder in Ausnahmefällen direkt beim Inselverband der Gartenfreunde Rügen e.V., 18528 Bergen auf Rügen, Industriestraße 3 die von ihm gewollte Prüfung seiner abflusslosen Grube an. Der Ausnahmefall ist auf der Rückseite des Antrages kurz zu erläutern. Die Dichtheitsprüfung erfolgt durch einen qualifizierten Prüfer zu einem bestimmten Termin. Der Inselverband der Gartenfreunde Rügen e.V. beauftragt eine Person aus der Gruppe der Prüfer.
Anhand des Prüfprotokolls (s. Anhang 3) kann ein Pächter ersehen, welche technischen Details bei der Vorprüfung und der nachfolgenden Hauptprüfung maßgeblich sind. Vor Baubeginn und Antragsstellung sollte Rat eingeholt werden. Dabei spielen u.a. anfallende Kosten, Sammelgrubengröße, Wiederholungsprüfungen, Fristen zur Wiederholungsprüfung (s. Anhang 4) eine Rolle.
Hinweise nach bisher gesammelten Erfahrungen:
1. Die Gruben sind gegen wechselnden Erddruck von der Seite und gegen Druck von oben zu sichern.
2. Zu berücksichtigen ist die Organisation des Abtransportes von Abwässern. Die Länge des Absaugschlauches zwischen der abflusslosen Grube und der Saugpumpe des Transportfahr zeuges beeinflusst die funktionierende Konstruktion.
3. Somit ist auch der Stellplatz des Transportfahrzeuges und dessen Anfahrtsmöglichkeiten frei zu halten.
4. Bei Pächterwechsel ist das Prüfprotokoll an den neuen Pächter zu übergeben.
5. Sammelbehälter, die nicht zum Erdeinbau geeignet und hergestellt wurden, sind oberirdisch aufzustellen. Deren Unterboden muss jederzeit einsehbar sein, um auf Dichtigkeit geprüft werden zu können.
Nach Ablauf der im Prüfprotokoll festgesetzten Jahre bis zur Wiederholungsprüfung stellt der Pächter selbstständig einen erneuten Antrag; diesmal auf Wiederholung der Hauptprüfung unter Verwendung des o.g. Antrags auf Dichtigkeitsprüfung.
DIBT-geprüfte abflusslose Gruben benötigen kein Prüfprotokoll beim Ersteinbau. Eine Kopie der errichteten kompletten technischen Anlage ist einzureichen. Nach Ablauf der Garantiezeit von DIBT-geprüften Behältern ist ein Antrag auf Dichtigkeitsprüfung zu stellen.
Den Kostenaufwand des Prüfers trägt der Pächter.
Alle Gartenfreunde, die Abwasser (z.B. auch Poolwasser) produzieren, sind angehalten, selbst zu kontrollieren, ob ihr Abwasser ordnungsgemäß entsorgt wird.
Verstöße bzw. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße geahndet werden.
Anhang 1 Rechtsgrundlagen Dichtheitsprüfung