Der Inselverband der Gartenfreunde e.V. Rügen
Sprechzeiten der Geschäftsstelle
Dienstag: 09.00 Uhr bis 11.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Sprechzeiten des Vorstandes:
nach Vereinbarung
Tel: 03838/22244
0005978
Wertermittlung
Neben der Ermittlung eines Kaufpreises, soll die Wertermittlung dem Zwischenverpächter eine Zustandsbeschreibung vom Garten zum Zeitpunkt der Gartenübergabe liefern. Mit dieser Zustandsbeschreibung kann der Verein prüfen und entscheiden, ob etwas und wenn ja was entfernt werden muss. Die Entscheidung was zu entfernen ist, ist nicht Aufgabe des Wertermittlers.
Rechtsgrundlage:
§ 11 (1) BKleingG Kündigungsentschädigung
Wird ein Kleingartenpachtvertrag nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis 6 gekündigt, hat der Pächter einen Anspruch auf angemessene Entschädigung für die von ihm eingebrachten oder gegen Entgelt übernommenen Anpflanzungen und Anlagen, soweit diese im Rahmen der kleingärtnerischen Nutzung üblich sind. Bei einer Kündigung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 oder 6 sind darüber hinaus die für die Enteignungsentschädigung geltenden Grundsätze zu beachten.
„Grundsätzlich ist bei jedem Pächterwechsel eine Wertermittlung durchzuführen.“
Warum immer Wertermittlung?
Bestimmung des Wertes der Anpflanzungen und Baulichkeiten als Anhaltspunkt für eine Übertragung des Eigentums auf Nachfolgepächter
Bestandsaufnahme, ob Zustand des Gartens dem Pachtvertrag, der Gartenordnung und damit dem BKleingG. entspricht.
Ablauf der Wertermittlung:
Der Antrag zur Wertermittlung (siehe Anhang 1) wird vom abgebenden Pächter über den Kleingartenverein an den Inselverband der Gartenfreunde e.V. Rügen gestellt.
Die Wertermittlung kann nur von einem vom Landesverband ausgebildeten und geprüften Wertermittler des Inselverbandes der Gartenfreunde und nach der Wertermittlungsrichtlinie (siehe Anhang 2) durchgeführt werden.
An der Wertermittlung nehmen der abgebenden Pächter, ein Beauftragter des Kleingartenvereines und zwei Wertermittler teil.
Über die Wertermittlung wird ein Protokoll (siehe Anhang 3) in vierfacher Ausführung gefertigt (abgebenden Pächter, neuen Pächter, den Kleingartenverein und Inselverband).
Die Kosten der Wertermittlung zahlt der abgebende Pächter(Antragsteller).
Antrag_auf_Wertermittlung.pdf
Richtlinie_fuer_die_Wertermittlung_von_Kleingaerten_bei_Paechterwechsel_Auftrag_Wertermittlung.pdf
Protokoll_Wertermittlung.pdf